Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die deutschsprachige Bevölkerung aus der Tschechoslowakei vertrieben.
Bevölkerungsstruktur der Tschechoslowakei 1930
Die offizielle Abschiebung der deutschen bzw. deutsch-sprachigen Bevölkerung begann im Januar 1946.
Während diesen Jahres wurden rund 2.256.000 Menschen ausgesiedelt, zum größten Teil nach Deutschland, zu einem kleinen Teil auch nach Österreich, wo letztlich 160.000 verblieben.
Ausgenommen von der Abschiebung waren lediglich Personen, die unter Zugrundelegung der als „Beneš-Dekrete“ bezeichneten Präsidialdekrete nachweislich Gegner und Verfolgte des Nationalsozialismus gewesen waren, wie z. B. sozialdemokratische oder kommunistische Widerstandskämpfer.
Als unentbehrlich eingestuften Facharbeitern verbot man die Ausreise .
Für die Musikinstrumenten-Hersteller in Graslitz bedeutete dies Konfiszierung ihres Vermögens und gesamten Besitzes, Enteignung von Privat- und Firmengebäuden und Verstaatlichung der Betriebe durch den tschechischen Staat unter Berufung auf das Beneš-Dekret 108 .
Anordnung der Bezirksverwaltungs-Kommission in Kraslice
Auftrag zur Aussiedlung (Beispiel)
Dieses Schicksal traf auch Franz Sattler, der unter Mitnahme von nur wenigen Habseligkeiten mit all seinen Angehörigen am 15. September 1946 sich am Bahnhof in Graslitz einfinden und in einem Sammeltransport seine Heimat in einem Viehwaggon in Richtung Deutschland zwangsweise verlassen musste.
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https://www.wikiwand.com/de/Reichsgau_Sudetenland
https://deutsch.radio.cz/das-muenchner-abkommen-und-die-sudetendeutschen-sozialdemokraten-8627452
https://www.wikiwand.com/de/Beneš-Dekrete
https://www.wikiwand.com/de/Münchner_Abkommen
https://www.wikiwand.com/de/Kraslice
https://www.statistischebibliothek.de
www.sudetendeutsches-archiv.de